Ratgeber · Finanzierung
Sozialhilfe fürs Pflegeheim – Hilfe zur Pflege
Wenn Rente und Ersparnisse nicht mehr reichen, springt das Sozialamt ein. Alles zu Voraussetzungen, Vermögensschutz und dem Antrag.
Stand: Februar 2026 · Lesezeit: ca. 9 Minuten
Auf einen Blick
- ✓Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) übernimmt die Pflegeheimkosten, wenn eigene Mittel nicht ausreichen
- ✓Vermögensschonbetrag: 10.000 € pro Person dürfen Sie behalten
- ✓Elternunterhalt: Kinder haften erst ab 100.000 € Jahresbrutto
- ✓Antrag beim Sozialamt stellen – in München: Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung
- ✓Wunsch- und Wahlrecht: Sie dürfen sich Ihr Pflegeheim aussuchen
Wann springt das Sozialamt ein?
Ein Pflegeheimplatz in München kostet im Durchschnitt über 3.100 € pro Monat – nach Abzug der Pflegekassen-Leistungen. Viele Renten reichen dafür nicht aus. Wenn die eigenen Mittel aufgebraucht sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII.
Das Sozialamt prüft dabei:
Rechenbeispiel: Frau M. erhält 1.450 € Rente. Ihr Pflegeheim kostet 3.120 €/Monat (nach Pflegekasse und Leistungszuschlag). Die Lücke von ca. 1.670 €/Monat übernimmt das Sozialamt.
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Was wird geschützt? Schonvermögen & Freibeträge
Das Sozialamt darf nicht Ihr gesamtes Vermögen einfordern. Folgende Werte sind geschützt:
| Geschütztes Vermögen | Betrag / Regelung |
|---|---|
| Barvermögen pro Person | 10.000 € |
| Barvermögen Ehepaar | 20.000 € |
| Selbst bewohntes Eigenheim | Geschützt (wenn Partner/Kind dort wohnt) |
| Riester-Rente | Geschützt (§ 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII) |
| Angemessener Hausrat | Geschützt |
| Familien- und Erbstücke | Geschützt (bei ideellem Wert) |
| PKW (angemessener Wert) | Geschützt (wenn für Mobilität nötig) |
Quelle: § 90 SGB XII, § 1 Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII.
Elternunterhalt: Die 100.000 €-Grenze
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (01.01.2020) werden Kinder erst dann zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Das betrifft ca. 5 % aller Fälle.
Das bedeutet konkret:
- ✓Einkommen unter 100.000 €/Jahr → kein Elternunterhalt
- ✓Pro Kind einzeln geprüft, nicht zusammengerechnet
- ✓Einkommen des Ehepartners des Kindes wird nicht einbezogen
- ✓Schwiegerkinder sind nie unterhaltspflichtig
Quelle: § 94 Abs. 1a SGB XII (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Antrag stellen: 5 Schritte
So beantragen Sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt:
Eigene Mittel prüfen
Stellen Sie Rente, Pflegegeld, Leistungszuschlag und Vermögen den monatlichen Pflegeheimkosten gegenüber. Liegt eine Deckungslücke vor?
💡 Nutzen Sie unseren Kostenrechner für den Eigenanteil.
Kostenlose Beratung einholen
Lassen Sie sich beim Pflegestützpunkt oder direkt beim Sozialamt beraten – kostenlos und unverbindlich.
💡 In München: Pflegestützpunkte in jedem Sozialbürgerhaus.
Unterlagen zusammenstellen
Kontoauszüge (3 Monate), Rentenbescheid, Pflegebescheid der Kasse, Heimvertrag, Vermögensnachweise (Sparbücher, Depots, Versicherungen).
Antrag beim Sozialamt einreichen
In München: Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung, Sankt-Martin-Straße 53. Antrag persönlich, schriftlich oder über das Sozialbürgerhaus.
💡 Stellen Sie den Antrag frühzeitig – Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
Bescheid prüfen & ggf. Widerspruch
Prüfen Sie den Bewilligungsbescheid sorgfältig. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Betrag können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Checkliste: Unterlagen für den Antrag
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