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Ratgeber · Kosten & Finanzierung

24-Stunden-Pflege zu Hause: Kosten, Modelle & Checkliste

Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt und rund um die Uhr da ist – für viele Familien die Lösung zwischen ambulantem Pflegedienst und Pflegeheim. Dieser Ratgeber erklärt, was das kostet, welche Modelle legal sind und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Stand: März 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 24-Stunden-Betreuung kostet 2.500–3.500 € pro Monat. Nach Abzug von Pflegegeld und Steuervorteil bleiben ca. 1.500–2.500 € Eigenanteil.
  • Das Entsendemodell (Betreuungskraft aus einem EU-Land mit A1-Bescheinigung) ist das verbreitetste und sicherste legale Modell.
  • Die Betreuungskraft darf Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung übernehmen – aber keine medizinische Behandlungspflege.
  • Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie Pflegegeld (347–990 €/Monat), das die Kosten der 24h-Pflege direkt senkt.
  • Achtung: Schwarzarbeit oder Scheinselbständigkeit können Bußgelder bis 500.000 € und strafrechtliche Folgen haben.

Was ist 24-Stunden-Pflege?

Der Begriff 24-Stunden-Pflege ist etwas irreführend. Keine Betreuungskraft arbeitet tatsächlich 24 Stunden am Tag – das wäre arbeitsrechtlich unzulässig. Gemeint ist eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und tagsüber verfügbar ist.

Typisch ist: Die Betreuungskraft hat ein eigenes Zimmer, arbeitet täglich 6–8 Stunden aktiv (Grundpflege, Hauswirtschaft, Begleitung) und ist in der restlichen Zeit ansprechbar. Nachtarbeit ist in begrenztem Umfang möglich, darf aber nicht zur Regel werden.

Die meisten Betreuungskräfte kommen aus EU-Ländern – vor allem aus Polen, Rumänien, Bulgarien und der Slowakei. Sie werden über Vermittlungsagenturen organisiert und wechseln sich in der Regel alle 2–3 Monate mit einer zweiten Kraft ab.

Wichtig: Die 24-Stunden-Pflege ist keine Rund-um-die-Uhr-Pflege im medizinischen Sinne. Für medizinische Behandlungspflege (Injektionen, Wundversorgung, Katheter) brauchen Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst.

Die 3 legalen Modelle

In Deutschland gibt es drei Wege, eine 24-Stunden-Betreuung legal zu organisieren. Jedes Modell hat eigene Regeln, Kosten und Risiken.

1

Entsendemodell (häufigstes Modell)

Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in ihrem Heimatland angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Sie als Familie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen (oder einer deutschen Vermittlungsagentur).

Vorteil: Sie sind nicht Arbeitgeber, kein Papierkram mit Sozialversicherung oder Lohnsteuer.

Voraussetzung: Gültige A1-Bescheinigung der Betreuungskraft. Ohne A1 ist die Beschäftigung illegal.

Kosten: 2.500–3.500 €/Monat je nach Qualifikation und Sprachkenntnissen.

Dauer: Max. 12 Monate pro Entsendung (seit EU-Richtlinie 2020).

2

Direktanstellung (Arbeitgebermodell)

Sie stellen die Betreuungskraft selbst an – als Haushaltshilfe mit Arbeitsvertrag. Das gibt maximale Kontrolle, bedeutet aber auch alle Arbeitgeberpflichten.

Vorteil: Volle Kontrolle über Arbeitszeiten, Aufgaben und Auswahl der Person.

Pflichten: Betriebsnummer beantragen, Sozialversicherung, Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch (mindestens 24 Werktage).

Kosten: 3.000–4.500 €/Monat (inkl. Sozialabgaben, Mindestlohn, Kost & Logis).

Achtung: Max. 38,5 Stunden/Woche. Für echte 24h-Abdeckung brauchen Sie mindestens 2 Angestellte.

3

Selbständige Betreuungskraft (riskant)

Eine selbständige (freiberufliche) Pflegekraft bietet ihre Dienste direkt an. Dieses Modell ist rechtlich äußerst umstritten.

Warnung: Verbraucherzentralen und Arbeitsgerichte raten ausdrücklich davon ab. Wenn die Betreuungskraft nur für einen Haushalt arbeitet, weisungsgebunden ist und im Haushalt lebt, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit Scheinselbständigkeit vor. Die Folge: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (bis 4 Jahre rückwirkend), Bußgelder und mögliche strafrechtliche Konsequenzen.

Unsere Empfehlung: Das Entsendemodell ist für die meisten Familien die beste Wahl. Es kombiniert rechtliche Sicherheit mit überschaubaren Kosten und minimalem bürokratischen Aufwand. Achten Sie immer auf die gültige A1-Bescheinigung.

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?

Die Kosten hängen von drei Faktoren ab: Qualifikation der Betreuungskraft, gewünschte Sprachkenntnisse und Umfang des Pflegebedarfs. Hier ein realistischer Überblick für 2026:

QualifikationSprachkenntnisseKosten/Monat
Haushaltshilfe mit GrundpflegeGrundkenntnisse Deutsch2.200–2.800 €
Erfahrene BetreuungskraftGutes Deutsch (B1)2.800–3.200 €
Qualifizierte PflegehelferinFließend Deutsch (B2+)3.200–3.800 €
Examinierte PflegekraftFließend Deutsch3.800–4.500 €

Zusätzlich fallen Nebenkosten an: Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und nutzt Strom, Wasser und Lebensmittel. Rechnen Sie mit 150–250 € pro Monat für Verpflegung und Verbrauchskosten.

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3, Entsendemodell

Betreuungskraft (gutes Deutsch)3.000 €
Nebenkosten (Verpflegung etc.)200 €
Gesamtkosten3.200 €
− Pflegegeld Pflegegrad 3−573 €
− Steuervorteil (max. 333 €/Monat)−333 €
Eigenanteilca. 2.294 €

Finanzierung: Pflegegeld, Steuern & Zuschüsse

Die Pflegekasse zahlt keinen direkten Zuschuss für die 24-Stunden-Pflege – aber mehrere Leistungen lassen sich kombinieren, um die Kosten deutlich zu senken.

Pflegegeld (ab Pflegegrad 2)

Wer zu Hause gepflegt wird, erhält monatlich Pflegegeld: 347 € (PG 2), 573 € (PG 3), 800 € (PG 4) oder 990 € (PG 5). Stand 2026.

Pflegegeld 2026 im Detail

Steuerliche Absetzbarkeit

Kosten für eine Haushaltshilfe sind als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar: 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr (= 333 €/Monat Steuerersparnis).

Verhinderungspflege / Entlastungsbudget

Seit Juli 2025 gibt es das Entlastungsbudget (bis 3.539 €/Jahr), das auch für Betreuungsleistungen genutzt werden kann. Einzelne Monate lassen sich so zusätzlich finanzieren.

Verhinderungspflege erklärt

Entlastungsbetrag (131 €/Monat)

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann für anerkannte Betreuungsangebote verwendet werden – allerdings nicht direkt für eine private 24h-Kraft, sondern nur für zertifizierte Leistungen.

Entlastungsbetrag optimal nutzen

Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege)

Wenn das eigene Einkommen nicht reicht, kann Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragt werden. Der Vermögensschonbetrag liegt bei 10.000 € pro Person.

Sozialhilfe fürs Pflegeheim

Kostenlose Pflegeberatung nutzen

Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Lassen Sie sich zu Leistungen, Kosten und Anträgen beraten.

Kostenlos nach § 7a SGB XI – bei Ihrer Pflegekasse oder unabhängigen Beratungsstellen

Was die Betreuungskraft darf – und was nicht

Der Leistungsumfang ist klar geregelt. Betreuungskräfte ohne Pflegeausbildung dürfen bestimmte Tätigkeiten nicht übernehmen – egal wie erfahren sie sind.

✓ Erlaubt

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen)
  • Ernährung (Kochen, Essen reichen)
  • Mobilität (Stützen, Begleiten, Lagerung)
  • Hauswirtschaft (Putzen, Einkaufen, Wäsche)
  • Soziale Betreuung (Gesellschaft, Spaziergänge)
  • Einfache Medikamentengabe (Tabletten bereitstellen)
  • Nachtbereitschaft (ansprechbar, nicht Dauereinsatz)

✗ Nicht erlaubt

  • Injektionen (Insulin, Heparin)
  • Wundversorgung (Verbände, Dekubitus)
  • Katheterpflege
  • Stoma-Versorgung
  • Blutdruckmessung (diagnostisch)
  • Medizinische Entscheidungen
  • Dauerhafter Nachteinsatz

Für medizinische Behandlungspflege brauchen Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst. Die Kosten dafür werden als Sachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Checkliste: Vermittlungsagentur prüfen

Der Markt für 24-Stunden-Pflege ist unübersichtlich. Nicht jede Vermittlungsagentur arbeitet seriös. Mit diesen Kriterien erkennen Sie zuverlässige Anbieter:

1

A1-Bescheinigung vorhanden?

Die Agentur muss vor Einsatzbeginn eine gültige A1-Bescheinigung der Betreuungskraft vorlegen. Ohne A1 kein legaler Einsatz.

2

Transparente Kostenaufstellung?

Alle Kosten müssen im Vertrag stehen: Monatspreis, Vermittlungsgebühr, Reisekosten. Keine versteckten Zusatzgebühren.

3

Schriftlicher Vertrag mit klarem Leistungsumfang?

Der Vertrag definiert Aufgaben, Arbeitszeiten, Pausenregelung, Kündigungsfristen und Vertretungsregelung bei Ausfall.

4

Fester Ansprechpartner in Deutschland?

Bei Problemen müssen Sie jemanden erreichen können – auf Deutsch, zeitnah. Nur eine E-Mail-Adresse reicht nicht.

5

Vertretungsregelung bei Ausfall?

Was passiert bei Krankheit oder vorzeitiger Abreise? Seriöse Agenturen garantieren Ersatz innerhalb von 48–72 Stunden.

6

Erfahrungsberichte verfügbar?

Fragen Sie nach Referenzen. Agenturen mit echten Bewertungen auf unabhängigen Plattformen sind vertrauenswürdiger.

7

VHBP-Mitgliedschaft?

Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) hat einen Verhaltenskodex. Mitgliedschaft ist ein Qualitätsmerkmal – aber keine Garantie.

24h-Pflege vs. Pflegeheim vs. ambulanter Dienst

Jede Pflegeform hat Situationen, in denen sie ideal ist. Dieser Vergleich hilft bei der Einordnung:

 24h-BetreuungPflegeheimAmbulanter Dienst
Kosten/Monat2.500–3.500 €2.000–3.500 € Eigenanteil500–2.000 €
BetreuungTagsüber + NachtbereitschaftRund um die Uhr1–3 Besuche/Tag
Medizinische PflegeNur mit zusätzl. PflegedienstIm Haus verfügbarJa, als Sachleistung
WohnortEigene WohnungEinrichtungEigene Wohnung
SelbstbestimmungHochEingeschränktSehr hoch
Ideal fürPG 3–4, stabil, will zu Hause bleibenPG 4–5, hoher medizinischer BedarfPG 1–3, selbständig mit Unterstützung

Kombination möglich: Viele Familien kombinieren die 24h-Betreuung mit einem ambulanten Pflegedienst für medizinische Tätigkeiten. In diesem Fall erhalten Sie anteiliges Pflegegeld und anteilige Sachleistungen (Kombinationsleistung nach §38 SGB XI).

Weiterführende Ratgeber

Häufige Fragen zur 24-Stunden-Pflege

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand März 2026. Die dargestellten Kosten sind Richtwerte und können je nach Region, Anbieter und Pflegebedarf abweichen. Für eine rechtliche Beratung zu Beschäftigungsmodellen wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt.

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