Kurzzeitpflege ist die stationäre Notlösung, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist – nach einem Krankenhausaufenthalt, bei plötzlicher Verschlechterung, oder wenn die Pflegeperson ausfällt. Ihr Angehöriger wird dann für bis zu 8 Wochen in einer Pflegeeinrichtung betreut.
Das Problem: Viele Familien unterschätzen den Eigenanteil. Die Pflegekasse zahlt nämlich nur die pflegerischen Kosten – Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Sie selbst tragen. Mit unserem Rechner sehen Sie vorab, was wirklich auf Sie zukommt.
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Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Lassen Sie sich zu Leistungen, Kosten und Anträgen beraten.
Wählen Sie Pflegegrad, Aufenthaltsdauer und angesparten Entlastungsbetrag – der Rechner zeigt Ihnen den tatsächlichen Eigenanteil nach Abzug aller Kassenleistungen:
Kostenrechner: Was kostet Kurzzeitpflege wirklich?
Gesamtkosten, Kassenleistung und Ihr tatsächlicher Eigenanteil
1 Tag56 Tage (8 Wochen max.)
0 Monate (nicht angespart)12 Monate = 1.572 €
Kostenaufstellung (21 Tage)
Pflegekosten (75 €/Tag):1.575 €
Unterkunft & Verpflegung (35 €/Tag):735 €
Investitionskosten (15 €/Tag):315 €
Gesamtkosten:2.625 €
Finanzierung
Entlastungsbudget (Pflegekosten):−1.575 €
Entlastungsbetrag (6 Mo angespart):−786 €
Hälftiges Pflegegeld (21 Tage):−210 €
Ihr Eigenanteil
54 €
Restbudget (VHP/KZP)
1.964 €
Tipp: Den verbleibenden Eigenanteil von 54 € können Sie aus eigenen Mitteln zahlen oder – bei finanzieller Überforderung – „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragen. Steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG).
3. So finanzieren Sie den Eigenanteil clever
1
Entlastungsbetrag ansparen
131 €/Mo × 12 = 1.572 €/Jahr. Verfällt erst am 30.06. des Folgejahres – ideal zum Ansparen für geplante KZP!
2
Hälftiges Pflegegeld nutzen
Während KZP erhalten Sie 50 % Pflegegeld weiter. Bei PG 3: 300 €/Mo – davon Eigenanteil finanzieren.
3
Steuerlich absetzen
Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG). Zumutbare Belastung muss überschritten werden.
4
Hilfe zur Pflege (Sozialamt)
Wenn eigene Mittel nicht reichen: Antrag VOR dem Aufenthalt stellen. Kinder erst ab 100.000 €/Jahr Einkommen unterhaltspflichtig.
5
Investitionskosten (länderspezifisch)
In Bayern: kein pauschaler Zuschuss. In NRW: Stadt übernimmt Investitionskosten bei PG 1–5. Erkundigen Sie sich!
4. Wann wird Kurzzeitpflege benötigt?
Nach Krankenhausaufenthalt
Überbrückung bis Reha-Beginn oder bis häusliche Pflege organisiert ist
Pflegeperson fällt aus
Krankheit, OP oder Erschöpfung der pflegenden Angehörigen
Plötzliche Verschlechterung
Pflegebedarf steigt kurzfristig über das hinaus, was zu Hause leistbar ist
Alternative zu Verhinderungspflege, wenn stationäre Betreuung gewünscht
Probewohnen im Pflegeheim
KZP als Test, ob stationäre Dauerpflege in Frage kommt
5. Checkliste: Kurzzeitpflegeplatz organisieren
Checkliste: Kurzzeitpflegeplatz organisieren
0/8 erledigt
6. Schritt-für-Schritt: Antrag stellen
1
Einrichtung finden & Preise vergleichen
Pflegelotse, AOK-Pflegenavigator oder Pflegekasse anrufen. Vergleichen Sie Pflegekosten UND Hotelkosten – die Unterschiede sind erheblich!
2
Antrag bei Pflegekasse stellen
Formular online oder telefonisch anfordern. Idealerweise VOR dem Aufenthalt – in Notfällen auch rückwirkend möglich. Ab 2026: Frist bis Ende Folgejahr.
3
Aufenthalt antreten
Medikamentenliste, Pflegedokumentation und persönliche Gegenstände mitbringen. Versichertenkarte nicht vergessen!
4
Abrechnung
Die Einrichtung rechnet pflegebedingte Kosten direkt mit der Pflegekasse ab. Eigenanteil (Hotel + Invest) bezahlen Sie selbst oder über Entlastungsbetrag/Abtretung.
Profi-Tipp: Planen Sie Kurzzeitpflege möglichst frühzeitig – gute Einrichtungen sind oft Wochen im Voraus ausgebucht, besonders in Ferienzeiten und um Weihnachten. Rufen Sie 2–3 Einrichtungen parallel an.
7. Häufige Fragen (FAQ)
Hinweis: Alle Beträge nach §§ 42, 42a SGB XI, Stand Februar 2026. Entlastungsbudget 3.539 €/Jahr seit 01.07.2025. Tagessätze sind Bundesdurchschnitte – regionale Abweichungen (besonders München/Bayern) möglich. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Pflegeberatung.