StartseiteRatgeberPflege-Glossar

Ratgeber · Nachschlagewerk

Pflege-Glossar: 38 Begriffe einfach erklärt

Aktualisiert: Februar 202638 EinträgeRechtsgrundlage: SGB V, SGB XI, SGB XII

Eigenanteil, Leistungszuschlag, Verhinderungspflege – die Pflege-Welt steckt voller Fachbegriffe. In diesem Glossar erklären wir die wichtigsten Begriffe einfach und verständlich, mit Verlinkung zu unseren ausführlichen Ratgeber-Artikeln.

A

Ambulante Pflege

Pflegerische Versorgung zu Hause durch einen Pflegedienst. Umfasst Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität), hauswirtschaftliche Versorgung und Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe). Die Kosten werden über Pflegesachleistungen (SGB XI) oder die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet.

Mehr erfahren →

Ausbildungsumlage

Pauschale im Pflegeheim-Eigenanteil zur Finanzierung der Pflegeausbildung. Wird auf alle Bewohner umgelegt und beträgt in München ca. 30–80 €/Monat. Seit der Pflegereform 2020 separat ausgewiesen.

B

Begutachtung (MD)

Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK), um den Pflegegrad festzustellen. Der Gutachter bewertet 6 Module (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsumgang, Alltagsleben). Ergebnis: Punkte 0–100, daraus ergibt sich der Pflegegrad.

Mehr erfahren →

Behandlungspflege

Medizinische Pflegemaßnahmen, die vom Arzt verordnet werden: Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Blutdruckmessung, Katheterpflege. Wird über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet, nicht über die Pflegeversicherung.

D

Demenz

Oberbegriff für Erkrankungen mit fortschreitendem Verlust von Gedächtnis und Denkfähigkeiten. Die häufigste Form ist Alzheimer (ca. 65 %). In Münchner Pflegeheimen gibt es häufig beschützte Wohnbereiche speziell für Demenz-Bewohner.

E

EEE (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil)

Der Anteil der reinen Pflegekosten, den Bewohner selbst zahlen. Seit 2017 ist der EEE innerhalb eines Pflegeheims für alle Pflegegrade gleich hoch. In München liegt der EEE zwischen ca. 800 und 2.000 €/Monat.

Mehr erfahren →

Eigenanteil

Der Betrag, den Pflegeheim-Bewohner monatlich selbst zahlen. Besteht aus EEE (Pflegekosten), Unterkunft & Verpflegung und Investitionskosten. In München zwischen ca. 2.200 und 4.200 €/Monat. Wird durch den Leistungszuschlag reduziert.

Mehr erfahren →

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

Siehe → EEE. Seit 2017 zahlen alle Bewohner eines Heims denselben Pflegekostenanteil, unabhängig vom Pflegegrad.

Mehr erfahren →

Entlastungsbetrag

131 €/Monat (1.572 €/Jahr) für alle Pflegegrade 1–5. Zweckgebunden für anerkannte Angebote wie Haushaltshilfe, Betreuung oder Tagespflege. Nicht genutztes Budget verfällt am 30.06. des Folgejahres. Zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen.

Mehr erfahren →

G

Grundpflege

Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen: Körperpflege (Waschen, Anziehen, Toilettengang), Ernährung (Nahrungsaufnahme, Sondenernährung) und Mobilität (Aufstehen, Gehen, Lagern). Wird über die Pflegeversicherung finanziert.

H

Hausnotruf

Notrufsystem für zu Hause. Per Knopfdruck am Armband/Kette wird eine 24/7-Notrufzentrale kontaktiert. Basispaket ab 25,50 €/Monat – mit Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen.

Mehr erfahren →

Hilfe zur Pflege

Sozialhilfeleistung nach SGB XII, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht für die Pflegekosten reicht. Vermögensschonbetrag: 10.000 € (Einzelperson). Elternunterhalt erst ab 100.000 € Bruttojahreseinkommen der Kinder.

Mehr erfahren →

I

Investitionskosten

Anteil der Heimkosten für Gebäude, Ausstattung und Instandhaltung. Werden vom Bewohner getragen (nicht von der Pflegekasse). In München ca. 300–700 €/Monat. Sozialhilfeempfänger können Erstattung beim Bezirk beantragen.

Mehr erfahren →

K

Kombinationsleistung

Mischung aus Pflegesachleistung (Pflegedienst) und Pflegegeld. Wer z. B. 60 % der Sachleistung nutzt, erhält 40 % des Pflegegelds. Flexible Lösung für pflegende Angehörige mit Pflegedienst-Unterstützung.

Mehr erfahren →

Kurzzeitpflege

Vorübergehende vollstationäre Pflege (max. 8 Wochen/Jahr). Budget: 1.854 €/Jahr (ab PG 2). Kann mit nicht genutzter Verhinderungspflege auf bis zu 3.539 € aufgestockt werden. Typisch nach Krankenhaus oder bei Urlaub der Pflegeperson.

Mehr erfahren →

L

Leistungszuschlag

Zuschuss der Pflegekasse zum Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer: 15 % (1. Jahr), 30 % (2. Jahr), 50 % (3. Jahr), 75 % (ab 4. Jahr). Reduziert nur den EEE, nicht Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten.

Mehr erfahren →

M

Medizinischer Dienst (MD)

Früher MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Gutachterlicher Dienst, der Pflegegrade feststellt und Pflegeheime prüft. Seit 2020 als eigenständige Körperschaft organisiert.

Mehr erfahren →

N

Nachtpflege

Teilstationäre Pflege während der Nacht in einer Pflegeeinrichtung. Ergänzt die häusliche Pflege. Wird separat zur Tages- und ambulanten Pflege abgerechnet.

P

Palliativpflege

Pflege und Begleitung schwerstkranker Menschen in der letzten Lebensphase. Ziel: Schmerzlinderung und Lebensqualität, nicht Heilung. Im Pflegeheim, zu Hause (SAPV) oder im Hospiz möglich.

Pflegebedürftigkeit

Rechtlich definiert in § 14 SGB XI: Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und auf Hilfe angewiesen sind. Wird durch den MD in Pflegegrade 1–5 eingestuft.

Pflegedienst

Ambulanter Pflegedienst, der Pflegebedürftige zu Hause versorgt. Leistungen: Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft. In München gibt es über 400 zugelassene Pflegedienste.

Mehr erfahren →

Pflegegeld

Monatliche Leistung der Pflegekasse für häusliche Pflege durch Angehörige. PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 € (Stand 2026). Kann mit Sachleistungen kombiniert werden.

Mehr erfahren →

Pflegegrad

Einstufung der Pflegebedürftigkeit in 5 Grade. PG 1: geringe Beeinträchtigung (12,5–26,9 Punkte), PG 5: schwerste mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte). Bestimmt die Höhe aller Pflegeleistungen.

Mehr erfahren →

Pflegeheim

Vollstationäre Einrichtung für dauerhaft pflegebedürftige Menschen. Bietet Unterkunft, Verpflegung, Grundpflege und Behandlungspflege rund um die Uhr. In München gibt es 57 Pflegeheime.

Mehr erfahren →

Pflegekasse

Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Jede Krankenkasse hat eine Pflegekasse. Finanziert Pflegeleistungen bei anerkanntem Pflegegrad. Beitragssatz: 3,4 % (mit Kindern) oder 4,0 % (kinderlos) des Bruttoeinkommens.

Pflegesachleistung

Leistung der Pflegekasse für professionelle ambulante Pflege. PG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 €/Monat (Stand 2026). Wird direkt an den Pflegedienst gezahlt.

Mehr erfahren →

Pflegestützpunkt

Kostenlose Beratungsstelle für alle Fragen rund um die Pflege. Träger: Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit Kommunen. In München: Beratungsstelle Pflege und Wohnen.

Pflegeversicherung

Gesetzliche Sozialversicherung (SGB XI), die seit 1995 das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert. Deckt einen Teil der Pflegekosten ab – nicht die vollen Kosten. Daher bleibt immer ein Eigenanteil.

S

SGB XI

Sozialgesetzbuch, Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung. Das zentrale Gesetz für alle Leistungen der Pflegeversicherung. Regelt Pflegegrade, Leistungsansprüche, Qualitätsprüfung und Eigenanteile.

T

Tagespflege

Teilstationäre Pflege tagsüber in einer Einrichtung. Der Pflegebedürftige wird morgens abgeholt und abends zurückgebracht. Kosten werden zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistungen von der Pflegekasse bezahlt.

Träger

Betreiber eines Pflegeheims oder Pflegedienstes. Drei Trägerarten: öffentlich (Stadt/Kommune), frei-gemeinnützig (Diakonie, Caritas, AWO, DRK) und privat. In München ca. 40 % frei-gemeinnützig, 40 % privat, 20 % öffentlich.

Treppenlift

Hilfsmittel für barrierefreies Wohnen. Fährt auf einer Schiene an der Treppe entlang. Kosten: 3.500–15.000 € je nach Treppenform. Pflegekasse bezuschusst mit bis zu 4.180 € (ab PG 1).

Mehr erfahren →

U

Unterkunft und Verpflegung (U&V)

Kostenanteil im Pflegeheim für Zimmer, Mahlzeiten und Haushaltsführung. Wird vom Bewohner getragen, nicht von der Pflegekasse. In München ca. 700–1.100 €/Monat.

Mehr erfahren →

V

Verhinderungspflege

Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt (Urlaub, Krankheit). Budget: 1.685 €/Jahr (ab PG 2). Kann mit Kurzzeitpflege kombiniert werden auf bis zu 3.539 €. Vorpflegezeit: 6 Monate.

Mehr erfahren →

Vollstationäre Pflege

Dauerhafte Pflege und Betreuung rund um die Uhr im Pflegeheim. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge, der Rest ist der Eigenanteil des Bewohners.

Mehr erfahren →

W

Widerspruch Pflegegrad

Rechtsbehelf gegen den Pflegegrad-Bescheid. Frist: 1 Monat nach Zustellung. Schriftlich bei der Pflegekasse einlegen. Häufig erfolgreich: ca. 40 % der Widersprüche führen zu einer Höherstufung.

Mehr erfahren →

Wohnumfeldverbesserung

Zuschuss der Pflegekasse für barrierefreie Umbauten: bis 4.180 € pro Maßnahme und Person (max. 16.720 € bei 4 Pflegebedürftigen). Umfasst Treppenlifte, Türverbreiterungen, bodengleiche Duschen etc.

Mehr erfahren →

Z

Zusatzversicherung (Pflege)

Private Pflegezusatzversicherung zur Deckung der Lücke zwischen Pflegekasse und tatsächlichen Kosten. Typen: Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung, Pflege-Bahr (staatlich gefördert). Je früher abgeschlossen, desto günstiger.

Pflege-Einrichtung in München finden?

Hinweis: Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Februar 2026).
Pflege-Glossar 2026: 50 Begriffe einfach erklärt | Zuhause für Mama