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Pflegegrad beantragen: Formulare aller Kassen (AOK, Barmer, TK, DAK)

Aktualisiert: Februar 2026Lesezeit: 7 MinutenFachlich geprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein formloser Brief genügt – Sie brauchen kein spezielles Formular (§ 33 SGB I)
  • Leistungen werden rückwirkend ab Antragstag gewährt – deshalb sofort beantragen
  • Die Kasse hat 25 Arbeitstage Zeit, sonst drohen 70 €/Woche Strafzahlung an Sie
  • Unten: Direktlinks zu allen Kassen + Mustervorlage zum Kopieren
  • Antragstellung, Begutachtung und Beratung sind komplett kostenlos
Inhalt
1. Formulare & Direktlinks aller großen Kassen
2. Mustervorlage: Formloser Antrag (zum Kopieren)
3. So läuft die Beantragung ab (5 Schritte)
4. Fristen-Tabelle: Was die Kasse einhalten muss
5. Häufige Fragen (FAQ)

Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, steht oft vor der Frage: Wo finde ich das richtige Formular? Die Antwort: Bei Ihrer Pflegekasse – und die sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Jede Kasse hat eigene Formulare und Online-Anträge.

Wir haben für Sie die Direktlinks zu den Antragsseiten aller großen Kassen zusammengestellt – plus eine kostenlose Mustervorlage für den formlosen Antrag, mit dem Sie sofort loslegen können. Denn: Je früher der Antrag, desto früher die Leistungen.

1. Formulare & Direktlinks aller großen Kassen

Klicken Sie auf Ihre Kasse, um die Antragsseite und Download-Links zu sehen. Alle Links führen direkt zur Pflegegrad-Beantragung – ohne Umwege über die Startseite.

Ihre Kasse ist nicht dabei? Kein Problem: Der formlose Antrag (Mustervorlage unten) funktioniert bei jeder Pflegekasse in Deutschland. Einfach den Text kopieren, Platzhalter ausfüllen und per Einschreiben absenden.

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2. Mustervorlage: Formloser Antrag auf Pflegegrad

Sie brauchen kein Formular Ihrer Kasse – ein formloser Antrag reicht völlig aus (§ 33 SGB I). Kopieren Sie den Text, füllen Sie die gelb markierten Platzhalter aus und senden Sie den Brief per Einschreiben:

Mustervorlage: Formloser Antrag auf Pflegegrad
Absender:
[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Versichertennummer: [Nummer]

An die
[Name der Pflegekasse]
[Adresse der Pflegekasse]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung / Einstufung in einen Pflegegrad

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Einstufung in einen Pflegegrad gemäß § 14 SGB XI für:

Name des Pflegebedürftigen: [Vorname Nachname]
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
Versichertennummer: [Nummer]

Die Begutachtung soll an folgender Adresse stattfinden:
[Aktuelle Adresse der pflegebedürftigen Person]

Bitte senden Sie mir die erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung zu.
Ich bitte um eine zeitnahe Bearbeitung und Terminierung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]
Tipp: Per Einschreiben senden oder persönlich in der Geschäftsstelle abgeben. Platzhalter in [eckigen Klammern] durch Ihre Daten ersetzen. Unterschrift nicht vergessen!

3. So läuft die Beantragung ab (5 Schritte)

📝
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Schritt 1
Ein Anruf, ein formloses Schreiben oder das Online-Formular Ihrer Kasse genügt. Ab dem Tag des Antrags laufen die gesetzlichen Fristen – und Leistungen werden später rückwirkend ab diesem Datum gewährt.
📬
Pflegekasse bestätigt Eingang
Schritt 2
Innerhalb von 2 Wochen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Falls nicht: sofort nachhaken! Notieren Sie sich Datum und Ansprechpartner.
🏥
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Schritt 3
Der MD meldet sich für einen Hausbesuch. Bereiten Sie sich mit unserer Begutachtungs-Checkliste vor. Alle 6 Module werden geprüft.
📨
Bescheid von der Pflegekasse
Schritt 4
Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung muss der Bescheid vorliegen. Bei Überschreitung: 70 €/Woche Strafzahlung an Sie.
Leistungen erhalten oder Widerspruch einlegen
Schritt 5
Bei Bewilligung: Leistungen rückwirkend ab Antragsdatum. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Sie haben 1 Monat für einen Widerspruch.
Tipp für Schritt 3: Bereiten Sie sich mit unserer MD-Begutachtung Checkliste optimal auf den Gutachtertermin vor. Eine gute Vorbereitung kann über den Pflegegrad entscheiden.

4. Fristen-Tabelle: Was die Kasse einhalten muss

Der Gesetzgeber hat klare Fristen festgelegt. Werden diese überschritten, steht Ihnen eine Strafzahlung von 70 € pro Woche zu (§ 18 Abs. 3b SGB XI):

Antrag stellen
Frist:Jederzeit möglich
Bei Überschreitung:
Bestätigung durch Kasse
Frist:2 Wochen
Bei Überschreitung:Nachfragen!
Begutachtung (MD-Termin)
Frist:25 Arbeitstage
Bei Überschreitung:70 €/Woche Strafzahlung an Versicherten
Im Krankenhaus / Hospiz
Frist:1 Woche
Bei Überschreitung:Verkürzte Frist!
Bescheid erhalten
Frist:25 Arbeitstage nach Antrag
Bei Überschreitung:70 €/Woche
Widerspruch einlegen
Frist:1 Monat nach Bescheid
Bei Überschreitung:Verfristung → neuer Antrag nötig
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5. Häufige Fragen (FAQ)

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Februar 2026. Externe Links führen zu den offiziellen Websites der jeweiligen Krankenkassen – für deren Inhalte übernehmen wir keine Haftung. Bei Fragen wenden Sie sich an einen Pflegestützpunkt oder Ihre Pflegekasse.
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