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Pflegegeld 2026: Tabelle aller Leistungen nach Pflegegrad (1–5)

Aktualisiert: Februar 2026Lesezeit: 8 MinutenAlle Beträge nach SGB XI
Das Wichtigste in Kürze
  • 2026 gibt es keine Erhöhung – alle Beträge bleiben auf dem Stand vom 01.01.2025
  • Pflegegeld: 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5) pro Monat
  • Neu seit 01.07.2025: Gemeinsames Entlastungsbudget 3.539 €/Jahr für Kurzzeit- & Verhinderungspflege
  • Beratungseinsätze: ab 2026 nur noch halbjährlich für alle Pflegegrade
  • Nächste Erhöhung: voraussichtlich 01.01.2028 (Kerninflationsrate)
Inhalt
1. Interaktive Leistungsübersicht nach Pflegegrad
2. Pflegegeld-Tabelle 2026 (alle Beträge)
3. Kombinationsrechner: Pflegegeld + Sachleistung
4. 6 Spar-Tipps: So holen Sie das Maximum heraus
5. Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Pflegegeld steht Ihnen 2026 zu? Die kurze Antwort: Genauso viel wie 2025. Nach den Erhöhungen von 5 % (2024) und 4,5 % (2025) gibt es 2026 eine Nullrunde. Die nächste Anpassung kommt erst 2028. Trotzdem lohnt es sich, alle Leistungen zu kennen – denn die meisten Familien verschenken Geld, weil sie Kombinations­möglichkeiten nicht nutzen.

Wählen Sie unten Ihren Pflegegrad und sehen Sie sofort alle Beträge auf einen Blick. Darunter finden Sie die vollständige Tabelle, einen Kombinationsrechner und 6 Spar-Tipps, die sich sofort auszahlen.

1. Alle Leistungen nach Pflegegrad

Klicken Sie auf Ihren Pflegegrad, um sofort alle Beträge zu sehen:

Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung · 47,5 – unter 70 Punkte
Pflegegeld
599 €
pro Monat
Sachleistungen
1.497 €
pro Monat (Pflegedienst)
Tages-/Nachtpflege
1.357 €
pro Monat (eigenes Budget!)
Vollstationär
1.319 €
pro Monat (Pflegeheim)
Kurzzeit- & Verhinderungspflege
3.539 €
Jahresbudget (seit 01.07.2025)
Entlastungsbetrag
131 €
pro Monat (= 1572 €/Jahr)
Hilfsmittel: 42 €/MoWohnumbau: bis 4.180Beratung: halbjährlich

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2. Pflegegeld-Tabelle 2026 – alle Beträge auf einen Blick

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (§ 37)347 €599 €800 €990 €
Sachleistungen (§ 36)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages-/Nachtpflege (§ 41)721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationär (§ 43)131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel (§ 40)42 €42 €42 €42 €42 €
KZP + VHP Jahresbudget3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Wohnraumanpassung (§ 40)4.1804.1804.1804.1804.180
Alle Beträge Stand 01.01.2025 – gültig für 2025 und 2026 (keine Erhöhung 2026). Nächste Dynamisierung: 01.01.2028. Grundlage: SGB XI in der Fassung des PUEG. Beträge pro Monat, sofern nicht anders angegeben.

3. Kombinationsrechner: Pflegegeld + Sachleistung

Die meisten Familien wissen nicht: Wenn der Pflegedienst nicht das volle Sachleistungsbudget ausschöpft, bekommen Sie den Rest als Pflegegeld. Probieren Sie es aus:

Kombinationsrechner: Pflegegeld + Sachleistung
0 % (nur Pflegegeld)100 % (nur Sachleistung)
Sachleistung
398
+
Rest-Pflegegeld
174
=
Gesamt
572
So funktioniert die Kombinationsleistung: Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Kasse berechnet automatisch, wie viel Prozent der Sachleistung verbraucht wurde. Der Rest wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Sie müssen nichts extra beantragen!

4. 6 Spar-Tipps: So holen Sie das Maximum heraus

1
Kombinationsleistung nutzen
bis 599 €/Mo extra
Nutzen Sie nicht die vollen Sachleistungen? Der Restbetrag wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel PG 3: Pflegedienst kostet 900 €/Mo (60 % von 1.497 €) → Sie erhalten noch 40 % × 599 € = 239,60 € Pflegegeld.
2
Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen
1.572 €/Jahr
131 €/Mo (= 1.572 €/Jahr) für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30.06. des Folgejahres! Jetzt prüfen, ob noch Restbudget aus 2025 vorhanden ist.
3
Tagespflege zusätzlich nutzen
bis 2.085 €/Mo extra
Tagespflege hat ein eigenes Budget – es wird NICHT auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet. Sie können also Pflegegeld + Tagespflege + Entlastungsbetrag gleichzeitig beziehen.
4
Entlastungsbudget 3.539 € flexibel einsetzen
3.539 €/Jahr
Seit 01.07.2025: Kurzzeit- und Verhinderungspflege teilen sich ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 €. Vorpflegezeit entfällt! Frei aufteilbar – z. B. 4 Wochen Kurzzeitpflege oder stundenweise Verhinderungspflege.
5
Pflegehilfsmittel beantragen
504 €/Jahr
42 €/Mo für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen). Viele vergessen das! Kein Eigenanteil, kostenlose Lieferung nach Hause. Einmalig beantragen, dann kommt die Box monatlich.
6
Beratungseinsätze nicht vergessen
Pflegegeld sichern
PG 2–5: halbjährlich verpflichtend (§ 37.3 SGB XI). Seit 2026 vereinfacht: nur noch 2×/Jahr für alle Pflegegrade. Bei Versäumnis kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden!
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5. Häufige Fragen (FAQ)

Hinweis: Alle Beträge nach SGB XI, Stand Februar 2026. 2026 keine Erhöhung gegenüber 2025. Nächste Dynamisierung: 01.01.2028. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
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